Die Musikschule ist eine öffentliche Einrichtung im Zweckverband Kommunale Bildung. Nach den Qualitätsmaßstäben des VDM und den Richtlinien des Freistaats Bayern ermöglichen wir mit 50 festangestellten Pädagog:innen den Unterricht für 2.100 Schüler:innen aus 16 Gemeinden bei sozialer Chancengleichheit.
Unterricht | Dauer | Monat | Jahr |
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Eltern-Kind Gruppe | 50 Min | 30,00 € | 360,00 € |
Musikalische Früherziehung | 50 Min | 27,50 € | 330,00 € |
Orientierungsstufe | 45 Min | 49,50 € | 594,00 € |
Instrumentenkarussell | 45 Min | 48,00 € | 576,00 € |
IGA Gruppe ab 3 | 45 Min | 49,00 € | 588,00 € |
Chorkinder | 60 / 70 Min | 22,00 € | 264,00 € |
Jugendchor | 75 Min | 18,50 € | 222,00 € |
Partner (2er) | 45 Min | 67,00 € | 804,00 € |
Einzelunterricht | 30 Min | 90,50 € | 1.086,00 € |
Einzelunterricht | 45 Min | 125,00 € | 1.500,00 € |
Ensemble als Zusatz | div. Min | 8,00 € | 96,00 € |
Ensemble | div. Min | 17,00 € | 204,00 € |
Pop Chor | 60 Min | 17,50 € | 210,00 € |
Kammerchor | 135 Min | 26,25 € | 315,00 € |
Instrumental-Vokalunterricht 14-tägig / Gutscheinsystem (ab 16 Jahre) | 45 Min | 67,00 € | 804,00 € |
Wichtiger Hinweis
Eine Anmeldung wird mit dem Besuch der ersten Unterrichtsstunde zum rechtsgültigen Unterrichtsvertrag.
Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schuljahr und kann nur in Ausnahmefällen vorher gekündigt werden. Abmeldungen zum Schuljahresende sind bis zum 31.05. schriftlich an das Büro der Musikschule zu richten. Probezeit in Grundfächern, Orientierungsstufe und IGA jeweils bis 31. Oktober (nicht Instrumentenkarussell).
- MFE, Chor-/Tanzkinder/Jugendchor: als Zusatzfach 50 % ermäßigt (bei weniger als 6 Teilnehmern Gebühr wie Gruppenunterricht)
- Geschwister-Ermäßigung (15 % – 25 %): Antrag bei Anmeldung
- Sozial-Ermäßigung: Schriftlicher Antrag bis zum 30. 10.
- Erwachsenenzuschläge: 35 % (Schüler, Azubis befreibar)
- Auswärtigenzuschläge: 75 % (weitere Infos im Sekretariat)
- Einzelunterricht: Nur für Ummeldungen und nach individueller Entscheidung durch die Schulleitung.
- Zahlungsweise: Dritteljährlicher Gebühreneinzug erfolgt per Banklastschrift. Bitte SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
- Schulordnung: Die Schulordnung ist im Büro der Musikschule erhältlich. Sie ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages und wird bei Anmeldung anerkannt. Das Musikschuljahr und die Ferienordnung entsprechen den staatlichen Bestimmungen für allgemeinbildende Schulen (Abweichend davon: Früherziehung: 30 Unterrichtswochen/Jahr).
- Einzelunterrichtsformen (E30/E45) werden nur für Ummeldungen und nach individueller Entscheidung durch die Schulleitung genehmigt.